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Individuelle Wünsche vereinbaren

In einer Vorsorgecheckliste können die grundlegenden Dinge wie die Bestattungsart, der Ort der Beisetzung oder die Auswahl des Sarges oder der Urne festgehalten werden. Doch vor allem Feinheiten, die den Charakter des Verstorbenen widerspiegeln, finden in der Vorsorge ihren Platz. Genau so, wie es der Verstorbene wollte.

Finanziell vorsorgen

Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen ein schwerer Schlag. Fragen um die Finanzierung der Bestattung wühlen viele Trauernde zusätzlich auf. Mit einem Bestattervorsorgevertrag wird eine vereinbarte Summe gezahlt, die die Angehörigen finanziell entlastet. Die Zahlung ist auch in monatlichen Raten möglich. Wir beraten Sie gerne.

Entscheidungen abnehmen

Auch, wenn Sie im Ernstfall keine Entscheidungen zur medizinischen Versorgung treffen können, ist es möglich, nach Ihren Wünschen zu handeln. Mit einer Patientenverfügung [Link zum Download der Patientenverfügung integrieren] legen Sie den Umfang der medizinischen Maßnahmen sowie den Ort der Behandlung und Beistand fest. Doch auch die Entscheidung für oder gegen eine Organspende wird Ihren Angehörigen abgenommen.

Der letzte Wille

Der Verlust einen Menschen belastet die Hinterbliebenen schwer. Ungeklärte Fragen rund um die Vermögensaufteilung sorgen dann schnell für unnötigen Streit und Probleme. Mit einem Testament entgehen Sie diesen Problemen und klären vor dem Tod alle möglichen finanzielle Aspekte.

Hierbei sollte der Ersteller des Testaments volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. Ein Notar kann das Testament beglaubigen, doch auch ein handschriftliches Testament mit Unterschrift mit vollem Namenszug, Datum und Ortsangabe genügt. Wichtig: Geben Sie keine Bestattungswünsche an. Diese gehören in eine Vorsorgevereinbarung.