Arbeiten im Trauerfall? Das steht Ihnen zu
Der Tod eines Angehörigen wirft uns fast immer aus der Bahn. Meist bleibt nur wenig Zeit, um den Verlust zu verarbeiten. Als enger Verwandter haben Sie jedoch den Anspruch auf Sonderurlaub.
Ob es um die Organisation der Trauerfeier geht oder man aufgrund tiefer Trauer nicht in der Lage ist zu arbeiten: Der Sonderurlaub im Todesfall schafft Ihnen Zeit und Raum, um sich zu verabschieden – wenn auch nur wenig und nur für bestimmte Angehörige. In den meisten Fällen beschränkt sich der Sonderurlaub auf zwei Tage für den Todestag und den Tag der Beerdigung. Kulante Arbeitgeber können jedoch bis zu zwei Wochen Sonderurlaub genehmigen.
Das Gesetz jedoch hat folgenden Sonderurlaub im Todesfall festgelegt:
- Todesfall der Eltern: 2 Tage Sonderurlaub
- Todesfall Kinder: 2 Tage Sonderurlaub
- Todesfall Ehepartner: 2 Tage Sonderurlaub
Das heißt: Wirklich gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub haben nur Verwandte ersten Grades.
Wir stehen Ihnen unterstützend zur Seite
Das Team des Bestattungsinstituts Würdevoller Abschied nimmt Ihnen im Trauerfall alle anfallenden Aufgaben ab – von der Aufbahrung bis hin zur Organisation der Trauerfeier. So haben Sie mehr Zeit, um zu trauern und den Verlust zu verarbeiten.
Bildquellen:• Michael Trenker •
Bestatter
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